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   OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99   

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OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99 (https://dejure.org/1999,17428)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.10.1999 - 1 M 3223/99 (https://dejure.org/1999,17428)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 1999 - 1 M 3223/99 (https://dejure.org/1999,17428)
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  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99
    Damit haben die Antragsteller eine Verletzung ihres Rechtes auf gerechte Abwägung geltend gemacht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.9.1998 - 4 CN 2/98 - DVBl. 1999, 100).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99
    Die Gemeinde hat daher bei der Bauleitplanung die Belange von Natur und Landschaft ebenso wie die anderen von der Planung berührten Belange nach dem ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 101 zur Abwägung allgemein).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.1999 - 1 M 2579/99

    Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO; Abwägungsgebot; Anordnung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99
    Gleiches gilt für die Frage, ob die Ersatzmaßnahmen hinreichend gesichert sind (vgl. Beschl. d. Sen. v. 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - 7a B 1110/97

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; Landstraßenabschnitt; Anwendung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99
    Im Hinblick darauf erscheint eine einstweilige Anordnung nicht dringend geboten (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.12.1998 - 7 AB 1110/97.ne - BauR 1999, 362).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.06.1990 - 1 M 33/90

    Planung; Campingplatz; Naturschutzgebiet; Abwägung; Vögel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine einstweilige Anordnung nach dieser Vorschrift dringend geboten ist, wenn durch den Vollzug des Bebauungsplanes vollendete, nach Lage der Dinge nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden und der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (Beschl. v. 28.12.1988 - 1 D 88 - BRS 48 Nr. 24; v. 14.6.1990 - 1 M 33/90 - BRS 50 Nr. 53).
  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99
    § 47 Abs. 6 VwGO stellt an die Aussetzung des Vollzuges eines Bebauungsplanes erheblich strengere Anforderungen als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.5.1998 - 4 VR 2/98 - NVwZ 1999, 1065).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99
    Allerdings lassen sich der Begründung des Bebauungsplanes und den Verwaltungsvorgängen keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass eine ausdrückliche Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft an dieser Stelle zu einem anderen Abwägungsergebnis geführt hätte (vgl. § 214 Abs. 3 BauGB u. BVerwG, Beschl. v. 20.1.1992 - 4 B 71.90 - NVwZ 1992, 663, Beschl. v. 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662).
  • BVerwG, 17.10.1969 - III C 28.68

    Ermittlung des Ersatzeinheitswertes für einen Industriebetrieb - Nichtvorlage von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99
    Die Gemeinde hat daher bei der Bauleitplanung die Belange von Natur und Landschaft ebenso wie die anderen von der Planung berührten Belange nach dem ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 101 zur Abwägung allgemein).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.12.1988 - 1 D 9/88

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, Verwirkung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine einstweilige Anordnung nach dieser Vorschrift dringend geboten ist, wenn durch den Vollzug des Bebauungsplanes vollendete, nach Lage der Dinge nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden und der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (Beschl. v. 28.12.1988 - 1 D 88 - BRS 48 Nr. 24; v. 14.6.1990 - 1 M 33/90 - BRS 50 Nr. 53).
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.10.1999 - 1 M 3223/99
    § 1 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB räumt den Belangen von Natur und Landschaft bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch die Bauleitplanung keinen Vorrang ein, sondern stellt sie grundsätzlich auf eine Stufe mit den anderen in § 1 Abs. 5 und § 1 a Abs. 2 BauGB erwähnten Belangen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.1997 - 4 NB 27.96 - DVBl. 1997, 1112).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

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